Allgemeine Geschäftsbedingungen

Delbrücker Betriebsführungs- und Stadthallen GmbH (DEBUS GmbH) – Stadthalle Delbrück für den Ticketverkauf und das Online-Ticket-System

1. Ticketverkauf – Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für den Verkauf von Veranstaltungstickets (nachfolgend: „Tickets“) an Veranstaltungsbesucher (nachfolgend: „Besucher“) für Eigenveranstaltungen sowie für Veranstaltungen dritter Veranstalter (nachfolgend: „dritte Veranstalter“ / „Drittveranstaltungen“).

Bei Eigenveranstaltungen kommt der Vertrag zwischen der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück und dem jeweiligen Besucher zustande. Bei Drittveranstaltungen verkauft die DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück die Tickets lediglich als Vermittler nach Maßgabe der vorliegenden AGB. Der Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kommt jedoch ausschließlich zwischen dem Besucher und dem dritten Veranstalter zustande. Bei Veranstaltungen dritter Veranstalter gelten im Übrigen dessen AGB, soweit diese vor Ort ausliegen oder dem Besucher in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht werden. Im Falle von abweichenden Regelungen innerhalb der AGB der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück und entsprechenden Regelungen eines Drittveranstalters haben die hier gegenständlichen AGB Vorrang.

Das Online-Ticket-System der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück fungiert namens, in Vollmacht und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters, für dessen Veranstaltung der Besucher Tickets erwirbt. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber des Tickets und dem Veranstalter zustande, evtl. auf dem Ticket aufgedruckte oder auf anderem Weg bekannt gegebene Regelungen des Veranstalters sind gesondert zu betrachten.

2. Ticketerwerb, Versand und Gebühren

Grundsätzlich können Tickets folgendermaßen erworben werden:

Selbstabholer
Besucher haben die Möglichkeit, Tickets direkt im Vorverkaufsbüro der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück bzw. bei den bekannten Vorverkaufsstellen zu erwerben. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar, per EC-Cash oder per Lastschrift.

Reservierung
Besucher haben die Möglichkeit, Ihre Tickets im Vorverkaufsbüro der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück oder telefonisch unter 05250 / 98 41 41 zu reservieren. Für die Abholung reservierter Tickets hat der Besucher den Namen des Auftraggebers anzugeben. Die maximale Reservierungsdauer beträgt fünf Tage. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar, per EC-Cash oder per Lastschrift. Werden reservierte Tickets nicht innerhalb von fünf Tagen abgeholt, wird die Reservierung storniert.

Internet-/Telefonbestellung
Besucher haben die Möglichkeit, Ihre Tickets online unter www.stadthalle-delbrueck.de oder telefonisch unter 05250 / 98 41 41 zu bestellen. Für die Bearbeitung und Versendung berechnet die DEBUS GmbH eine Versandgebühr von derzeit 4,00 EUR bei Postversand. Die Bezahlung kann per Lastschrift oder Paypal erfolgen. Bei der Bestellung per Telefon erfolgt die Bezahlung per Rechnung oder per Lastschrift. Die Tickets werden anschließend durch die DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück versendet.
Parallel zur Abbuchung erfolgt der Versand der Tickets auf Kosten und Risiko des Besuchers. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück.

Abendkasse
Besucher können Ihre Tickets auch an der Abendkasse erwerben. Ein an der Abendkasse hinterlegtes Ticket muss bis spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn von dem Besucher abgeholt werden. Wenn der Besucher das an der Abendkasse hinterlegte Ticket bis dahin nicht abholt, ist die DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück berechtigt, den Besucherplatz anderweitig anzubieten. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder per EC-Cash.

3. Vertragsabschluss

Die Möglichkeit, Tickets im Rahmen des Veranstaltungsangebots zu erwerben, richtet sich ausschließlich an geschäftsfähige Besucher. Die ausgewiesenen Ticketpreise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer sowie i.d.R. auch die Vorverkaufsgebühr sowie weitere Systemgebühren. Evtl. zusätzlich erbrachte Leistungen für Service und Versand der Tickets werden zusätzlich berechnet.

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Besucher aus. Die Annahme des Angebots des Besuchers zum Erwerb einer Eintrittskarte erfolgt durch die DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück direkt bei Eigenveranstaltungen sowie in Vertretung für den dritten Veranstalter bei Drittveranstaltungen. Ob es sich um eine eigene Veranstaltung der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück oder um die Veranstaltung eines dritten Veranstalters handelt, ist für die jeweilige Veranstaltung angegeben. Ein Widerruf des geschlossenen Vertrages ist gemäß § 312 b Abs. 3 Fernabsatzgesetz nicht möglich. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der gekauften Karten ist ausgeschlossen.

Beim Ticketerwerb im Webshop werden dieses Angebot und die diesbezügliche Beauftragung des Online-Ticket-Systems der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück mit Abwicklung und Versand erteilt, indem der Besucher das Ticketbestellformular bestätigt. Jede Bestellung von Tickets ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

4. Einlasskontrolle / verspätet Besucher

Das Ticket sowie Ermäßigungsnachweise sind beim Einlass unaufgefordert bei vorzulegen. Beim Verlassen der Halle verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Trifft ein Besucher erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz, um andere Besucher nicht zu stören. Der Besucher kann sich ersatzweise auf einen vom Ordnerdienst zugewiesenen Platz begeben.

5. Ticketrücknahme / Ticketverlust / Absage / Terminverlegung von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen den Termin und/oder Ort der Veranstaltung zu verlegen oder die Veranstaltung ganz abzusagen. Auch behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Dabei sind auch Umbesetzungen möglich.

Ein Anspruch des Besuchers auf Rückgabe der Tickets und Erstattung des Kaufpreises besteht nur, wenn die Veranstaltung abgesagt oder räumlich bzw. terminlich verlegt wird. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Besuchers gegen den Veranstalter richten sich nach den in den AGB getroffenen Haftungsbestimmungen. Der Besucher muss sein Ticket in der Regel bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden, zurückgeben und dem Veranstalter gegenüber seinem Anspruch auf Rückerstattung des (Gesamt-)Kaufpreises geltend machen.

Die DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück erstattet im Falle einer abgesagten Veranstaltung i.d.R. lediglich anstelle des Veranstalters die vom Besucher entrichteten Ticketpreise inkl. der Vorverkaufsgebühren. Dies geschieht jedoch nur unter den Voraussetzungen, dass die zu erstattenden Tickets bei der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück oder einer ihrer Vorverkaufsstellen erworben wurden und dort im Original spätestens 14 Tage nach dem abgesagten Termin vorliegen. Eine Gebührenerstattung für tatsächlich erbrachte Leistungen wie Versandgebühren erfolgt nicht. Ebenso werden keine Reisekosten übernommen.

Sollte die jeweilige Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben sein, so steht dem Besucher selbstverständlich frei, mit den in aller Regel ihre Gültigkeit behaltenden Tickets den Ersatztermin wahrzunehmen oder die Erstattung der Ticketpreise unter den o.g. Voraussetzungen zu verlangen.

Bei Absagen oder Terminverschiebungen erfolgt die Information über unsere Homepage, unsere Social-Media Seiten bei Facebook (Stadthalle Delbrück) und Instagram (stadthalle_delbrueck) sowie durch die Tagespresse. Sonstige Rücknahme sowie Umtausch oder Ersatz z.B. bei Ticketverlust ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Garderobe

Es besteht keine Garderobenabgabepflicht – es können Gegenstände und Kleidungsstücke gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden. Vertauschte, beschädigte oder abhandengekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust von Garderobenmarken sind unverzüglich beim Garderobenpersonal zu melden. Bei Verlust der Garderobemarke haftet die DEBUS GmbH – Stadthalle Delbrück in keiner Weise für die Garderobe. Es wird keinerlei Haftung für Tascheninhalte und mitgeführte Gegenstände in der Garderobe übernommen. Bei Verlust der Garderobenmarke behält sich die DEBUS GmbH – Stadthalle Delbrück vor, die Garderobengegenstände erst nach Veranstaltungsende herauszugeben. Hiermit soll sichergestellt werden, dass nicht versehentlich ähnliche Garderobenstücke (eines anderen Gastes) herausgegeben werden. Für den Verlust der Garderobenmarke wird eine Gebühr von 5,00 EUR berechnet. Gefundene Gegenstände sind beim Garderobenpersonal abzugeben.

7. Medieneinsatz, Mitbringen von Gegenständen

Foto-, Film- oder Tonaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht gestattet. Mit dem Erwerb des Tickets sind Sie mit evtl. Fernsehaufzeichnungen einverstanden. Handys sind während der Veranstaltung aus- oder lautlos zu schalten.

Der Besucher einer Veranstaltung willigt ohne Vergütungsanspruch gegen den Veranstalter ein, Bildaufnahmen von sich erstellen, vervielfältigen oder senden zu lassen sowie die Aufnahme in audiovisuellen Printmedien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Das Mitbringen von Gasbehältern, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) ist ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen berechtigen zum Verweis aus der Veranstaltung.

8. Jugendschutz

Die Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nur, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift vorhanden ist.

9. Schadenersatz

Die Haftung der DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück auf Schadenersatz in darüberhinausgehenden Angelegenheiten, gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, unerlaubte Handlung, etc.), ist begrenzt auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten beruhen. Die DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück haftet auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet die DEBUS GmbH - Stadthalle Delbrück nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besucher hat sich dagegen selbst zu schützen.

10. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Soweit einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Delbrück.

Beim Besuch der Veranstaltungen in der Stadthalle Delbrück ist die Hausordnung zu beachten.

Delbrück, AGB-Stand: Januar 2024

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