Donnerstag, 13. Januar 2022
Neue Internetseite für die Test-Terminbuchung
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom Donnerstag, 13.01.2022 gilt sowohl in der Gast-ronomie als auch beim Sport in Innenräumen und in Schwimmbädern die 2G-PLUS-Regel. Somit müssen sich auch immunisierte Personen zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen. Von der Testpflicht ausgenommen sind geboosterte Personen sowie Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind.
Die Terminvergabe für das Schnelltestzentrum der Stadthalle Delbrück läuft ab sofort nicht mehr über www.15minutentest.de, sondern über eine neue Internetseite: www.testzentrum-delbrueck.de.
Hinweis: Bei Fragen zum Testzentrum kann Ihnen das Team der Stadthalle leider nicht weiterhelfen. Die Stadthalle agiert nur als Vermieter und die Mitarbeiter haben weder Zugriff auf die Testergebnisse, noch Fachwissen, um spezifische Fragen zu beantworten.